Insolvenzrecht

Gerade heutzutage kann jeder Mensch durch unglückliche Umstände unverschuldet in finanzielle Not geraten. Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger und die immer wieder erhaltenen Mahnbriefe nehmen dem Schuldner die Luft zum atmen.

Durch die Möglichkeit der Privatinsolvenz mit der sich anschließenden Restschuldbefreiung bietet dem Schuldner die Möglichkeit nach einem durchaus überschaubaren Zeitraum wieder ein finanziell sorgenfreieres und selbstbestimmtes Leben zu führen. Es bietet sich für die Zukunft wieder eine finanzielle Perspektive.

Eine Privatinsolvenz ist immer dann sinnvoll, wenn die Summe Ihres pfändbaren Einkommens und die Verwertung möglicherweise vorhandener weiterer Vermögenswerte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen wird, um die Verschuldung inklusive Zinsen und Kosten in den nächsten 6 Jahren zu tilgen.

Durch diesen Weg der Privatinsolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung begleitet Sie die Kanzlei. Dies umfasst insbesondere:

1. Erfassung der Höhe der Gesamtverschuldung und Anfertigung einer Gläubigerliste
2. Durchführung und Kontrolle des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches, welcher Voraussetzung für die Möglichkeit des Insolvenzeröffnungsantrages für die Privatinsolvenz darstellt. Dies umfasst die Korrespondenz mit sämtlichen Gläubigern und so möglicherweise auch die Verhinderung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
3. Begleitung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Selbstverständlich ist die Kanzlei während des gesamten Verfahrens Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Ihrer Privatinsolvenz.